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Was wir anbieten
Wir dürfen nach § 53 der Abgabenordnung Personen jeden Alters selbstlos unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Körperliche Hilfsbedürftigkeit liegt vor
- Bei Personen die das 75. Lebensjahr vollendet haben
- Bei Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
und einer zusätzlichen Bescheinigung eines Arztes der die Hilfsbedürftigkeit bescheinigt. - Bei einem Grad der Behinderung von mindesten 80, oder Eintrag der Merkzeichen „Bl“, „H“, „aG“, „B“, „GI“ im Schwerbehindertenausweis,
- sowie bei Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegrad 1 - 5) erhalten.
Hierbei helfen wir Ihnen gerne:
- Begleiten zum Arzt, zu Veranstaltungen (z. B. von Seniorenbegegnungen),
zur Kirche, zu Behörden, Krankengymnastik, etc. - Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des „Papierkrams“
- Gemeinsames Spazierengehen, Vorlesen, Gesellschaft leisten, Spielen, usw.
- Durchführen von kleineren Reparaturen
- Unterstützung beim Einkaufen
- Botengänge zur Post, zur Reinigung,…
- Zeit für Gespräche
- Technisches (PC, Fernseher, Telefon,…)
Was wir nicht anbieten dürfen sind Dienstleistungen, die von Pflegediensten, Zugehfrauen, Hausmeisterdiensten, Gärtnern, Taxiunternehmen und Handwerksbetrieben angeboten werden. Wir wollen keine Konkurrenz gegenüber gewerblichen Anbietern darstellen. Gerne sind wir jedoch bereit, professionelle Dienste zu vermitteln und Termine mit z. B. Handwerkern zu vereinbaren.
Für unsere Hilfsdienste berechnen wir 5,-- Euro pro Stunde, bei Personen mit Tafelausweis 3,50 Euro. Personen, die zur Leistung dieser Beträge nicht in der Lage sind, können die Leistungen der Nördlinger Nachbarschaftshilfe e.V. auch unentgeltlich in Anspruch nehmen.
Die oben genannten Hilfen sind nur Beispiele. Grundsätzlich versuchen wir, allen Ihren Anliegen gerecht zu werden.